Ausschreibung / Race Information

Am Sonntag, 15. September 2024 steigt die 18. Auflage des LINZTRIATHLON. Der perfekte Saisonabschluss in Österreich für Einsteiger sowie heimische und internationale Top-Triathleten, bei diesem spätsommerlichen Triathlon-Event in Linz!

 

Die Bewerbe in Linz

  • Kids Aquathlon am Vortag
  • Fun-Run am Vortag
  • Sprint Distanz
  • Olympische Distanz
  • Aquabike (Sprint & Olympisch)
  • Teambewerbe (3er-Teams Sprint & Olympisch)

>> Alle Infos zu den Bewerben finden Sie hier!

 

Startzeiten

Samstag, 14.00h Kids-Aquathlon
Samstag, 18.00h Fun-Run

Sonntag, 09.00h Sprint Distanz + Aquabike Sprint
Sonntag, 10.30h Olympische Distanz + Aquabike Olympisch

 

Bike Check-In

Sonntag, 15.09.2024 von 06.30-08.30 Uhr (alle Bewerbe)

Wichtig: um 08.45h schließt die Wechselzone – d.h. alle müssen raus sein!!

 

Bike Check-Out

Die Räder können sofort nach Zieleinlauf aus der Wechselzone geholt werden!
Check-Out-Zeit für alle Bewerbe: bis 14:00h
Danach ist die Wechselzone nicht mehr bewacht!

 

Wettkampfbesprechung

virtuell via Link (kommt noch)
Am Sonntag, 15. September kurz vor dem Schwimmstart (ca. 8.50h + 10.20h)

 

Ausgabe Starterunterlagen

Am Samstag, 14. September von 16-19.00 Uhr (alle Bewerbe)
Am Sonntag, 15. September von 6.00-8.30h (alle Bewerbe)

Das Starter Package behinhaltet:
– Startnummern für Lauf- und Radbewerb
– Aufkleber für Helm und Fahrrad
– Armband für Zutrittskontrolle Wechselzone und Verpflegungsbereich
– Hochwertige LINZTRIATHLON-Schwimmkappe
– Getränke und Snacks
– Athleten-Infos

 

Tageslizenz

Teilnehmer ohne einer gültigen Jahreslizenz eines nationalen Triathlonverbandes müssen sich bei der Startnummernausgabe eine Tageslizenz in Höhe von € 12,- (Sprint) bzw. € 16,- (restl. Bewerbe) – vom OÖ. Triathlonverband vorgeschrieben – lösen. Sie können diese Lizenzgebühr jedoch schon bei der Online-Anmeldung entrichten/mitkaufen. Wenn Sie einen Startpass/Lizenz eines ausländischen Verbandes besitzen brauchen Sie keine Tageslizenz kaufen! Die Lizenz-Bestimmungen gelten auch für die Staffel/Team-Bewerbe. Bei den Teams wird pauschal 6,-/Team (also 2,- pro Teilnehmer) für die Lizenz verrechnet, unabhängig davon ob ein Teilnehmer eine Jahreslizenz besitzt. Damit ist das gesamte Team versichert.

 

“Pasta Party” für alle Athleten

gibt es als After-Race-Programm. Alle Teilnehmer können sich kostenlos und all-you-can-eat am Buffet im Ziel bedienen. Die legendäre Linzer Zielverpflegung wartet auf euch!

 

Siegerehrung

Sprint Bewerb: 15.09. / 11.00h
Olympischer Bewerb: 15.09. / 14.00h

 

Neopren-Verleih

Für alle Starter, die keinen eigenen Neopren-Schwimmanzug haben, besteht die Möglichkeit sich einen hochwertigen zu reservieren – unter office@schwimmzone.at (Stichwort: Neoprenverleih Linztriathlon). Am Montag, 5. Juni erfolgt die Ausgabe (40,- Leihgebühr/keine Kaution) im Schwimmzone-Shop in Linz/Bindermichl (Hatschekstraße 16). Damit könnt ihr den Neo eine Woche lang probieren und gewöhnen. Am Samstag geben Sie das Teil beim Stand von Schwimmzone wieder retour. Wenn ihr den Schwimmanzug kaufen wollt, werden 40,- Leihgebühr auf den Kaufpreis angerechnet!
Alle Infos zur Schwimmzone auf www.schwimmzone.at

 

Zeitnehmung

Unser Timer 2024 wird die erfahrene Firma “time2win” sein.

 

Klasseneinteilung

gültig für die Einzel-Bewerbe (Damen/Herren – bei mind. 5 Teilnehmer pro Klasse)
Jugend: 2008 – 2007  (nur Sprint)
Junioren: 2006 – 2005
U 23: 2004 – 2001
M/W 24-29: 2000 – 1995
M/W 30-39: 1994 – 1985
M/W 40-49: 1984 – 1975
M/W 50-59: 1974 – 1965
M/W 60+: 1964 – älter

Hinweis: sind weniger als 3 Wettkampfteilnehmer je Klasse im Ziel, behalten wir uns eine Zusammenlegung von Altersklassen vor.

Beim Aquabike-Bewerb werden die ersten 3 Damen und Herren geehrt.

 

Teambewerbe (Damen/Herren – bei mind. 3 Teilnehmer pro Team)
Staffel Herren
Staffel Damen
Staffel Mixed

 

Leistungen

– hochwertige LINZTRIATHLON-Schwimmkappe
– Teilnehmerpackage (siehe unter Starterunterlagen oben)
– Teilnahmegeschenk
– wertvolle Finisher-Medaille
– Pokale und Sachpreise für alle AK 1.-3. und Wertungssieger
– Sachpreise für die Staffelsieger
– All-you-can-eat Pastaparty
– Verpflegung an den Labstellen
– Mega-Verpflegung während des Bewerbes und im Ziel
– umfangreiche Streckensicherungen und Begleitung beim Schwimmbewerb
– kostenloses Fotoservice
– medizinische Versorgung an der Strecke und im Ziel
– komplette Organisationsabwicklung

 

FH-Staatsmeisterschaften

Der LINZTRIATHLON darf 2024 wieder die Österr. Staatsmeisterschaften der Fachhochschulen ausrichten. D.h. alle Studierenden an den unterschiedlichen Fakultäten und FH’s in Österreich sind teilnahmeberechtigt. Die Anmeldung bzw. Abwicklung erfolgt über die Fachhochschule OÖ. Veranstalter TriRun wird im Rahmen des Triathlons diese Meisterschaft als eigene Wertung in allen Bewerben (Sprint + Olympisch) durchführen. Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer Fachhochschule.

 

Vereinswertung

Die drei besten Vereine je Bewerb werden bei der Siegerehrung mit Sachpreisen geehrt. Gewertet werden Vereine mit mind. 3 Startern. Die Zeiten werden einfach addiert.

 

Moderation

Als Moderator für den LINZTRIATHLON dürfen wir wieder den langjährigen Ironman-Moderator und Tria-Szenekenner Richard Kapun präsentieren. Richard ist ein absoluter Profi auf seinem Gebiet und wird die Veranstaltung damit zusätzlich aufwerten. 

 

Checkliste für die Athleten

Um für den LINZTRIATHLON optimal ausgerüstet zu sein, haben wir eine Checkliste zusammen gestellt. Einfach HIER downloaden und sicherstellen, dass am Renntag nichts schief geht.

 

Parkplatzsituation rund um den Pleschinger See

Wichtig!!! Kostenlose Parkplätze sind rund um den See ausreichend vorhanden. Bei Schönwetter ist jedoch auch mit Badebetrieb zu rechnen. Wir ersuchen dringend um rechtzeitige Anreise! Ansonsten stehen in näherer Umgebung weitere Parkplätze zur Verfügung. Achten Sie jedoch auf Parkverbote. Die Polizei sowie private Parkraum-Ordner strafen rigoros teilweise mit Besitzstörungsklagen. Achten Sie auf die Beschilderung – sonst wird der Tag in Linz ein teurer…

 

Karenzzeiten

Heuer werden wir folgende Karenzzeiten haben und auch strikt einhalten müssen:

  • Sprint-Bewerb: maximale Gesamtdauer 2:15 Std. (bis 11:15 Uhr)
  • Olympischer Bewerb: maximale Gesamtdauer 3:30 Std. (bis 14:00 Uhr)

Athleten, die diese Zeiten nicht erreichen müssen aus Sicherheitsgründen aus dem Bewerb genommen werden.

 

NADA / Anti-Doping Hinweis

Mit der Teilnahme verpflichtet sich der:die Sportlerin zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer:in (Jahres- oder Tageslizenz) einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potenziellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria): https://aktiv.nada.at

Der:die Veranstalter:in sowie der:die Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zu Dopingzwecken zu sich genommen bzw. angewendet haben oder nehmen bzw. anwenden werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: www.nada.at/medikamentenabfrage Dieses Service der NADA Austria steht auch als „MedApp“ für Android und IOS zur Verfügung.

Sollte für den:die teilnehmende:n Sportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, müssen Sportler:innen im Testpool bereits vorab eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Auch allen anderen Sportler:innen wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Nähere Informationen finden Sie hier: www.nada.at/medizin/krankheit-oder-verletzung

 

 

Höhere Gewalt

Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aus Gründen der Sicherheit für die TeilnehmerInnen, behördliche Beschränkungen durch Pandemien sowie aus sonstigen wichtigen Gründen die Veranstaltung abzuändern oder zur Gänze abzusagen. In diesem Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes und keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen.

 

 

Haftungsfreistellung

Mit der Anmeldung bzw. Teilnahme verpflichtet sich jeder Starter, keine Vergütungsansprüche für Fotos, Filmaufnahmen usw., die im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden, zu stellen. Jeder Teilnehmer bestätigt, dass sein Gesundheitszustand den Anforderungen entspricht. Der Erziehungsberechtigte ist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass sein Kind auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt.

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer auch nach Bezahlung des Nenngeldes von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere wegen unsportlichem, untadeligem Verhalten in der Vergangenheit (z.B. Doping oder aggressives, unsportliches Verhalten, vorangegangener Wettkampfsperren, Verwarnungen oder Ausschlüssen. Der Veranstalter bzw. dessen Sponsoren übernehmen keine Haftung und können für keinerlei Verlust, Verletzung oder Schäden an irgendeiner Person oder Sache, welcher Ursache auch immer, verantwortlich gemacht werden. Jede(r) Starter(in) nimmt auf eigene Verantwortung teil und anerkennt mit der Bezahlung des Nenngeldes bzw. seinem Start die Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes aus welchen Gründen auch immer besteht nicht. Das jeweilige Renntempo ist den Verkehrs-, Strecken- und Witterungsverhältnissen in Eigenverantwortung anzupassen. Den Anweisungen der Polizei und Ordner ist Folge zu leisten.

Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, aus Gründen der Sicherheit für die TeilnehmerInnen sowie aus sonstigen wichtigen Gründen die Veranstaltung abzuändern oder zur Gänze abzusagen. In diesem Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes und keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen.

Satz, Druckfehler und organisatorische Änderungen vorbehalten. Änderungen an der Ausschreibung und an der Organisation werden immer aktuell hier publiziert!