
Reglement
20. März 2013
Reglement zum 10. LINZTRIATHLON 2014
Schwimmen
- - Das Tragen der ausgegebenen Badehauben ist Pflicht.
- - Neoprens sind bis zu einer Wassertemperatur von 20 Grad (Sprint) bzw. 23 Grad (Halbiron) erlaubt.
- - Bis zu einer Wassertemperatur von 16 Grad (Sprint) bzw. 15 Grad (Halbiron) besteht Neoprentragepflicht.
- - Die Entscheidung bezüglich Neoprenverbot bzw. -Pflicht wird vom Chefkampfrichter, spätestens eine Stunde vor Start bekanntgegeben.
- - Der Neoprenanzug darf erst in der offiziellen Wechselzone ausgezogen werden.
Radfahren
- - Das Radfahren ohne geprüften Helm (TÜV, CE, SNEL, ANSI) ist verboten.
- - Solange der Teilnehmer sich in Besitz des Rades ist, muss der Kinnriemen des Helmes geschlossen bleiben. Er darf erst wieder am Wechselplatz, nach abstellen des Rades, geöffnet werden.
- - Die Teilnehmer haben ihre Startnummer deutlich sichtbar am Rücken zu befestigen und den Nummernaufkleber für den Helm auf der linken Seite des Radhelmes.
- - Reparaturen sind nur mit eigenem Werkzeug und ohne fremde Hilfe erlaubt.
- - Das Überfahren des Mittelstreifens ist verboten.
- - Auf dem gesamten Streckenverlauf gilt die Straßenverkehrsordnung (StVo).
- - Für Rechtsüberholen und Nichtbeachtung der StVo erfolgt die Disqualifikation.
- - Es gilt Windschattenverbot, das heißt der Abstand zum Vordermann muss mindestens 10 Meter (Sprint) bzw. 12 Meter (Halbiron) betragen und bei motorisierten Fahrzeugen 35 Meter!
- - Bei Nichteinhaltung des Windschattenverbots kann eine Zeitstrafe von 1 Minute (Sprint) bzw. von 5 Minuten (Halbiron) ausgesprochen werden.
- - Die Zeitstrafe wird durch zeigen der gelben Karte durch den Kampfrichter angezeigt.
- - Der Athlet ist für das Antreten der Zeitstrafe in der Penaltybox selbst verantwortlich. Wird eine verhängte Zeitstrafe nicht abgeleistet bzw. ignoriert so erfolgt die Disqualifikation.
- - Die Penaltybox befindet sich am Schlussteil der Radstrecke gleich bei der Einfahrt zum Radweg am Donaudamm (KM 1).
Laufen
- Ein Abkürzen der Laufstrecke ist verboten
- Den Athleten ist die Hilfe von anderen Personen (auch von Fahrzeugen) untersagt.
- Auch sogenannte Schrittmacher sind verboten.
- Die Startnummer ist gut sichtbar auf der Vorderseite zu befestigen.
Allgemeines
- Es gilt die Sportverordnung des Österreichischen Triathlonverbands (www.triathlon-austria.at/de/menu_main/reglemente)
- Der Zeitnehmungs-Chip muss während des gesamten Rennverlaufs am Körper getragen werden.
- Radfahren und Laufen mit nacktem Oberkörper ist verboten.
- Startnummern dürfen nicht verkleinert oder verändert werden.
- Der Veranstalter hält sich vor, gegenüber Athleten bei besonders gefährlichem oder sittenwidrigem Verhalten, ein Teilnahmeverbot auszusprechen.
- Jeder Athlet, egal in welchem Zeitraum, der wegen Dopings und/oder Betrugs überführt wurde, hat Startverbot.
- Auf der Startnummer sollten die Personendaten und die Blutgruppe vermerkt werden.
- Die Wechselzone darf nur von OK-Team, Helfern, Rettungsdienst, Wettkampffunktionären, Sicherheitsdienst und von den
Athleten betreten werden.
- Die Verwendung von Glasbehältern, Mobilfunkgeräten und sonstigen Hilfsmitteln (Walking-Stöcke) sind nicht erlaubt.
- Die Annahme von Verpflegung außerhalb der offiziellen Labstationen ist verboten.














