Reglement zum LINZTRIATHLON

Es gilt beim Linz-Triathlon die Sportordnung des ÖTRV: Download-Link (pdf)

The sports regulations of the Austria Triathlon Assoc. apply to the Linz Triathlon.

 

Allgemeines

  • Der Zeitnehmungs-Chip muss während des gesamten Rennverlaufs am Körper getragen werden.
  • Radfahren und Laufen mit nacktem Oberkörper ist verboten.
  • Startnummern dürfen nicht verkleinert oder verändert werden.
  • Der Veranstalter hält sich vor, gegenüber Athleten bei besonders gefährlichem oder sittenwidrigem Verhalten, ein Teilnahmeverbot auszusprechen.
  • Jeder Athlet, egal in welchem Zeitraum, der wegen Dopings und/oder Betrugs überführt wurde, hat Startverbot.
  • Auf der Startnummer sollten die Personendaten und die Blutgruppe vermerkt werden.
  • Die Wechselzone darf nur von OK-Team, Helfern, Rettungsdienst, Wettkampffunktionären, Sicherheitsdienst und von den Athleten betreten werden.
  • Die Verwendung von Glasbehältern, Mobiltelefonen, Kameras (Go-Pros z.B.) und sonstigen Hilfsmitteln (Walking-Stöcke) sind nicht erlaubt.
  • Die Annahme von Verpflegung außerhalb der offiziellen Labstationen ist verboten.